Immer
wieder stellen wir fest, dass der Stützlast
zu wenig Beachtung geschenkt wird. Für einen
gefahrlosen
Anhängerbetrieb ist jedoch eine Belastung des
Kupplungspunktes, die
den Vorgaben
entspricht unablässig.
Sowohl
der Anhängerkonstrukteur als auch der
Automobilhersteller berechnen die höchstzulässige
Stützlast
auf Grund der Lastverteilung auf den Achsen und auf dem Kupplungspunkt.
Eine
zu hohe Stützlast führt beim
Zugfahrzeug
- zu
einer
übergrossen Belastung der
Hinterachse
- einer
unzulässigen Entlastung der Vorderachse
(Lenkachse und evtl. Antriebsachse)
- zu
einer übermässigen Beanspruchung der
Anhängevorrichtung und der Montagepunkte
Eine
zu
hohe Stützlast führt beim
Anhänger
- mit
Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen
Belastung der vorderen Achse
- zu
einer unzulässigen Belastung der Kugelkupplung
(Bruchgefahr)
- zu
einer unzulässigen Belastung der Deichsel
(Bruchgefahr)
Eine
zu
geringe Stützlast führt beim
Zugfahrzeug
- zu
einer
Entlastung der Hinterachse (vielfach
Antriebsachse)
- zu
einer Belastung der Vorderachse
Eine
zu
geringe Stützlast führt beim
Anhänger
- mit
Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen
Belastung der hinteren Achse
- zu
einer übermässigen Zugbelastung der
Kugelkupplung und der Deichsel
Die
höchstzulässigen Stützlastgewichte
finden Sie auf jeder Anhängerkupplung aufgedruckt
oder
eingeprägt.
Und so
ermitteln Sie die tatsächliche
Stützlast:
- Stellen
Sie
Ihren Anhänger waagrecht
- unterstellen
Sie die Kugelkupplung am Ankupplungspunkt
mit einemVierkantholz oder einem Rohr
- Stellen
Sie eine Personenwaage unter das
Vierkantholz/Rohr
- lesen
Sie die Stützlast ab
Messen
Sie die Stützlast
nie unter dem Stützrad, der abgelesene Wert ist viel zu hoch.
Die für Ihr Fahrzeug
zulässigen Anhängelasten
finden Sie in
Ihren Fahrzeugpapieren, und zwar:
Im Fahrzeugschein:
gebremste Anhängelast unter Nummer 28
ungebremste Anhängelast unter Nummer 29
In der Zulassungsbescheinigung Teil I:
gebremste Anhängelast unter 0.1
ungebremste Anhängelast unter 0.2
Zu
beachten ist, dass unter Nummer 33 (Bemerkungen) oft noch eine
Erhöhung
eingetragen ist,
oder wenn nicht, eingetragen werden kann. Diese
Lasterhöhung ist dann in der Regel mit
einer
Steigungsbegrenzung
verbunden, was in entsprechenden Regionen zu beachten ist.
Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte,
dürfen nicht
überschritten werden. Das heißt aber nicht,
wenn
z.B. Ihre
Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann
nicht auch einen
1300 kg Anhänger ziehen dürfen.
Sie dürfen in
diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast
transportieren.
Stützlasten
am Fahrzeug und am
Anhänger müssen nicht
unbedingt gleich sein, Sie dürfen jedoch
die jeweils
niedrigere
Stützlast nicht überschreiten.
Die max. Stützlast ist nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt,
sondern
es befinden sich
Stützlastschilder am Zugfahrzeug und am
Anhänger.
Am PKW befindet sich das Stützlastschild in der Regel innen am
Heckblech,
oder auch an
der Heckklappe. Es gibt aber auch findige Monteure, die
gute
Verstecke für solch ein Schild
gefunden haben, da
haben
Sie dann sicherlich viel Spaß beim Suchen.

1. Anhängelast
(§ 42 StVZO)
Die
gezogene Anhängelast
bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige
Gesamtgewicht
(zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden
Fahrzeugs
angegebenen oder amtlich als zulässig
erklärten Wert
überschreiten.
Hinter
Krafträdern
und Pkw's dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene
Bremse nur
mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und
der
Anhänger nur eine Achse hat. Die Anhängelast darf
dann höchstens
die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des
ziehenden Fahrzeugs,
aber nicht mehr als 750 kg betragen.
Die
Anhängelast ist
nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des
Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am
Anhänger
zu messende Achslast
im angekuppelten Zustand die Anhängelast
ist. Dies
bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)
zum
tatsächlichen
Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,
wenn
das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers
größer als
die zulässige Anhängelast des
Zugwagens ist. In
diesem Fall darf
das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag
der
Stützlast größer als die
Anhängelast sein. Das resultiert
aus der obigen Definition und
ist so auch vom Bundesverkehrsministerium
bestätigt worden.
Es gibt
noch eine weitere
Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft
Geländewagen.
Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen,
die nicht als
Lkw zugelassen sind, maximal
das 1,5fache des eigenen zGG
höchstens
aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende
Bedingungen
erfüllen:
1.
Allradantrieb, der abschaltbar sein darf
2.
Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung
3.
Steigfähigkeit (ohne Anhänger)
min. 30 %
4.
und mindestens fünf der folgenden
Forderungen
-
vorderer
Überhangwinkel
> 25°
-
hinterer
Überhangwinkel >
20°
-
Rampenwinkel
> 20°
-
Bodenfreiheit
Vorderachse
> 180 mm
-
Bodenfreiheit
Hinterachse
> 180 mm
-
Bodenfreiheit zwischen den
Achsen
> 200 mm
Beispiele
I)
Zur Definition der
Gewichte und Lasten werden Zugwagen und Anhänger getrennt
betrachtet. 
GZ
=
tatsächliches Gewicht des
Zugwagens
GA
=
tatsächliches Gewicht des
Anhängers
AZV
=
tatsächliche vordere Achslast
des Zugwagen
AZH
=
tatsächliche hintere Achslast
des Zugwagen
AA
= Achslast
des Anhängers
S
=
tatsächliche Stützlast
A
=
tatsächliche
Anhängelast
In
diesem Bild ergibt sich
natürlich keine Anhängelast, deshalb wurde sie nur
gestrichelt
eingezeichnet, um zu verdeutlichen in welcher Richtung sie angreift
wenn
der Anhänger angekuppelt wäre. Allerdings kann man
hier auch zeigen,
welche Problematik sich bei der Messung der Anhängelast
ergibt.
Die
tatsächlich vorhandene Anhängelast ist variabel und
hängt
vom Rollwiderstand der Anhängerreifen, dem Luftwiderstand des
Anhängers und der Beschleunigung des Zugwagens ab. Beim
Bremsen kehrt sie sogar ihre Richtung um. Deshalb hat man
bisher eine mehr oder
weniger
statische Größe zur Definition herangezogen.
II)
Zum Gespann vereinigt
ergibt sich folgendes Bild.

Man
sieht deutlich,
dass die Stützlast nun den Zugwagen belastet.
Nun folgen drei
Rechenbeispiele mit konkreten Zahlen, um zu klären was erlaubt
ist und
was nicht. Beachten sollte man hierbei den Unterschied zwischen
tatsächlichen und zulässigen Werten. Die
tatsächlichen Werte,
wie sie auch oben dargestellt wurden, sind diejenigen, welche
tatsächlich
in einem bestimmten Ladezustand messbar sind. Die zulässigen
Werte sind
dagegen theoretische Grenzwerte, die auf keinen Fall
überschritten werden
dürfen.
Beispiel
1:
zGG des Anhängers kleiner als die zulässige
Anhängelast des
Zugwagens
zGG des
Anhängers =
1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das
tatsächliche
Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf
nicht um
die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG
1.100 kg beträgt
und dieses nicht überschritten werden darf.
Beispiel
2:
zGG des Anhängers genauso groß wie die
zulässige
Anhängelast des Zugwagens
zGG des
Anhängers =
1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das
tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg
betragen.
Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden,
da sein zGG
1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten
werden darf.
Beispiel
3:
zGG des Anhängers größer als die
zulässige Anhängelast
des Zugwagens
zGG des
Anhängers =
1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg,
zulässige
Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des
Anhängers darf
max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast
höher belastet
werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht
überschritten
wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der
Anhänger um
den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die
Anhängelast
vorgibt.
2.
Stützlast (§
44 Abs. 3 StVZO)
Bei
einachsigen Anhängern
oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger
als einem
Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende
Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen
(tatsächlichen)
Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg
betragen.
Weder die für die Anhängekupplung und die
Zugeinrichtung noch die
vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene zulässige
Stützlast
dürfen überschritten werden. Auf die danach zu
beachtenden
Stützlasten muss an gut sichtbarer Stelle hingewiesen werden,
und zwar
durch ein Schild am ziehenden Fahrzeug auf die dort
höchstzulässige
Stützlast sowie durch ein Schild vorn am Anhänger auf
die
Mindeststützlast und auf die höchstzulässige
Stützlast.
Soweit
der Gesetzestext,
in der Praxis bedeutet dies, dass es zwei Werte gibt. Den Wert, den der
Hersteller des Zugwagens vorgibt und denjenigen, den der Hersteller des
Anhängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er
sollte
aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe
Stützlast der
Gespannstabilität dienlich ist.
Bedenken
Sie weiterhin,
dass die Stützlast ihren Zugwagen belastet. Im angekuppelten
Zustand
darf dadurch nicht das zGG des Zugwagens oder die zulässige
hintere
Achslast überschritten werden.
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