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Anbauvorschriften für Beleuchtungskörper

(lt. ECE-RegelungR-48, EWG 76/756) Stand 01/2004
Beleuchtung Vorderseite

Pos 1 - Vorderer Rückstrahler

Anzahl: 2
Farbe: weiß
Form: nicht dreieckig
Anbauhöhe mind 250mm über Fahrbahn
Anbaubreite max. 150 mm, mind. 600 mm zwischen beiden Rückstrahlern
Jedoch mind. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1300 mm
Geometrische Sichtbarkeit:

10° nach oben und nach unten; der Winkel nach unten darf auf 5° verringert werden, wenn die Anbauhöhe der Leuchte < 750 mm beträgt.
30° nach außen und nach innen.
Ausnahme: bei einstellbarer Deichsel (bauliche Gegebenheiten)
kann dieser Wert auf 10° verringert werden.

Pos. 2 - Begrenzungsleuchte:

Anzahl: 2
Farbe: weiß
Gefordert für: Fahrzeuge > 1,6m Breite
Anbauhöhe:

mind. 400 mm, max. 1300 mm (Ausn. 2100 mm), max. 2100 mm; nur bei Caravan.

Anbaubreite:

max. 150 mm vom äußersten Rand, mind. 600 mm zwischen beiden Leuchten

Geometrische
Sichtbarkeit:

Vertikal 15° jedoch bei Anbauhöhe von > 750 mm darf auf 5° verringert werden.
Horizontal 80° nach außen und 45° nach innen.

Pos. 3 – Vordere Umrißleuchte:

Anzahl: 2
Farbe: weiß
Gefordert für: Fahrzeuge > 2,1 m Breite
Zulässig für: Fahrzeuge > 1,8 m Breite und < 2,1 m
Anbauhöhe: so hoch wie möglich
Anbaubreite: möglichst nahe am äußersten Punkt der Gesamtbreite des Fahrzeuges,
max. 400 mm nach innen
Geometrische
Sichtbarkeit:
80° nach außen 5° über und 20° unter der Horizontalen
darf auf 5° verringert werden. Horizontal 80° nach außen und 45° nach innen.
Beleuchtung Heck

Pos. 4 – Hintere Umrißleuchte:

Anzahl: 2
Farbe: rot
Gefordert für: Fahrzeuge > 2,1 m Breite
Zulässig für: Fahrzeuge > 1,8 bis 2,1 m Breite
Anbauhöhe: so hoch wie möglich
Anbaubreite: so weit wie möglich nach außen, jedoch mind. 200 mm von der Schlußleuchte entfernt.
Geometrische Sichtbarkeit: Horizontal 80° nach außen, Vertikal 5° über und 20° unter der Horizontalen
Sonstige
Vorschriften:
die nach vorne (weiß) und die nach hinten (rot) wirkenden Leuchten dürfen in einer Leuchte vereinigt sein.

Pos. 5 – Schlußleuchten:

Anzahl: 2
Farbe: rot
Anbauhöhe: mind. 350 mm, max. 1500 mm (Ausnahme 2100 mm)
Anbaubreite: max. 400 mm von außen, mind. 600 mm zwischen beiden
Schlußleuchten. Jedoch mind. 400 mm bei Fahrzeugbreiten von < 1300 mm.
Geometrische
Sichtbarkeit:
Horizontal 45° innen bis 80° außen.
Vertikal +/- 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten.

Hinterer (Dreieck) Rückstrahler:

Anzahl: 2
Farbe: rot
Form: dreieckig
Anbauhöhe: mind. 250 mm, max. 900 mm (Ausnahme 1500 mm)
Anbaubreite: max. 400 mm von außen, mind. 600 mm zwischen beiden Rückstrahlern, jedoch mind. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1300 mm.
Geometrische
Sichtbarkeit:

Horizontal +/- 30°, Vertikal +/- 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten.

Hinweis: Der Anbau einer Heckleuchte mit integriertem rechteckigem Rückstrahler ist an Anhängern zulässig.

Bremsleuchte:

Anzahl: 2
Farbe: rot
Form: dreieckig
Anbauhöhe: mind. 350 mm, max. 1500 mm (Ausnahme 2100 mm)
Anbaubreite: min. 600 mm; kann auf 400 mm veringert werden bei Fahrzeugbreite < 1300 mm
Geometrische
Sichtbarkeit:

Vertikal 15° (darf auf 5° verringert werden wenn Anbauhöhe der Leuchte < 750 mm beträgt.
Horizontal 45° nach außen und nach innen.

Hinweis: Der Anbau einer Heckleuchte mit integriertem rechteckigem Rückstrahler ist an Anhängern zulässig.

Nebelschlußleuchte:

Anzahl: 1 oder 2
Farbe: rot
Anbauhöhe: mind. 250 mm, max. 1000 mm.
Anbaubreite: max. keine Vorschrift, min. 100 mm von der Bremsleuchte entfernt.
Anbauvorschriften:

Falls nur 1 Stk. NSL angebaut – links von der Mitte bei
Rechtsverkehr (rechts von der Mitte bei Linksverkehr)

Geometrische
Sichtbarkeit:
Vertikal 5° nach oben und unten, Horizontal 25° nach außen und innen.

Rückfahrscheinwerfer (zulässig):

Anzahl: 1 oder 2
Farbe: weiß
Anbauhöhe: mind. 250 mm, max. 1200 mm.
Anbaubreite: keine besonderen Vorschriften
Anbauvorschriften:

Falls nur 1 Stk. RFL angebaut – links von der Mitte bei
Rechtsverkehr (rechts von der Mitte bei Linksverkehr)

Geometrische Sichtbarkeit:

Leuchte muß so geneigt sein, daß sie nicht mehr als 10m der Fahrbahn nach hinten ausleuchtet. Bei 1 Stk. Leuchte: Horizontal 45° nach außen und innen.
Bei 2 Stk. Leuchten: Horizontal 30° nach innen und 45° nach außen. Vertikal generell 15° nach oben und 5° nach unten

Hintere Blinkleuchte:

Anzahl: 2
Farbe: gelb
Anbauhöhe: mind. 350 mm, max. 1500 mm (Ausnahme: 2100 mm)
Anbaubreite: kann auf 400 mm verringert werden bei Fahrzeugbreite < 1300 mm
Geometrische Sichtbarkeit:

Horizontal 45° nach innen und 80° nach außen, Vertikal 15° nach oben und unten (nach unten kann auf 5° verringert werden, wenn Anbauhöhe < 750 mm beträgt)

Pos. 6 – Kennzeichenleuchte:

Anzahl: 1 oder 2
Farbe: weiß
Anbau: Anbau: Mitte oder links bei Rechtsverkehr (rechts bei Linksverkehr)

Pos. 7 – 3.Bremsleuchte (zulässig):

Anzahl: 1
Farbe: rot
Vorhandensein:

Kategorie S3 (Zusatzbremsleuchte) für Fz. Klasse M1 vorgeschrieben, sonst zulässig.

Anbauhöhe: mind. 850 mm symmetrisch zur Mitte.
Geometrische
Sichtbarkeit:

Vertikal 10° nach oben, 5° nach unten.
Horizontal 10° nach rechts und links.

Beleuchtung Seite

Pos. 8 – Seitlicher Rückstrahler:

Anzahl: auf beiden Fz. Seiten (s. Längenanbau)
Farbe: gelb
Anbauhöhe: mind. 250 mm, max. 900 mm (Ausnahme: 1500 mm)
Längenanbau:

max. 3 m von vorne (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen den einzelnen Leuchten (Ausnahme: 4 m)

Geometrische Sichtbarkeit:

Vertikal 10° nach oben und unten (nach unten kann auf 5° verringert werden, wenn Anbauhöhe < 750 mm ist. Horizontal 45° nach vorne und nach hinten.

Sonstige Anforderungen:

Seitliche Rückstrahler und Seitenmarkierungsleuchten dürfen in einem Gehäuse vereint sein.

Pos. 8 – Seitenmarkierungsleuchte:

Gefordert für: Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge > 6 m
Anzahl: auf beiden Fz. Seiten (s. Längenanbau)
Farbe: gelb, in Kombination mit Fahrzeugheckleuchte auch rot möglich.
Anbauhöhe:

mind. 350 mm, max. 1500 mm (Ausnahme: 2100 mm)

Längenanbau:

max. 3 m von vorne (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen den einzelnen Leuchten (Ausnahme: 4 m)

Geometrische Sichtbarkeit:

Vertikal 10° nach oben und unten
(nach unten kann auf 5° verringert werden, wenn Anbauhöhe < 750 mm ist).
Horizontal 45° nach vorne und nach hinten.

Sonstige
Anforderungen:

Seitliche Rückstrahler und Seitenmarkierungsleuchten dürfen in einem Gehäuse vereint sein.