(lt.
ECE-RegelungR-48, EWG 76/756) Stand
01/2004
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Pos 1 - Vorderer Rückstrahler
Anzahl: |
2 |
Farbe: |
weiß |
Form: |
nicht
dreieckig |
Anbauhöhe |
mind
250mm über
Fahrbahn |
Anbaubreite |
max.
150 mm, mind.
600 mm zwischen beiden Rückstrahlern
Jedoch mind. 400 mm bei
Fahrzeugbreiten < 1300 mm |
Geometrische
Sichtbarkeit: |
10° nach
oben und nach unten; der Winkel nach unten darf auf 5°
verringert
werden, wenn die Anbauhöhe der Leuchte < 750 mm
beträgt.
30°
nach außen und nach innen.
Ausnahme: bei einstellbarer
Deichsel (bauliche Gegebenheiten)
kann dieser Wert auf 10°
verringert werden.
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Pos.
2 - Begrenzungsleuchte:
Anzahl: |
2 |
Farbe: |
weiß |
Gefordert
für: |
Fahrzeuge
>
1,6m Breite |
Anbauhöhe: |
mind. 400
mm, max. 1300 mm (Ausn. 2100 mm), max. 2100 mm; nur bei Caravan.
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Anbaubreite: |
max. 150
mm vom äußersten Rand, mind. 600 mm zwischen beiden
Leuchten
|
Geometrische
Sichtbarkeit:
|
Vertikal 15° jedoch bei Anbauhöhe
von > 750 mm darf auf
5° verringert werden.
Horizontal 80° nach außen und 45° nach
innen.
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Pos.
3 – Vordere Umrißleuchte:
Anzahl: |
2 |
Farbe: |
weiß |
Gefordert
für: |
Fahrzeuge > 2,1 m Breite |
Zulässig
für: |
Fahrzeuge > 1,8 m Breite und < 2,1 m |
Anbauhöhe: |
so hoch wie möglich |
Anbaubreite: |
möglichst nahe am
äußersten Punkt der Gesamtbreite des
Fahrzeuges,
max. 400 mm nach innen |
Geometrische
Sichtbarkeit: |
80° nach außen 5°
über und 20° unter der Horizontalen
darf
auf 5° verringert werden. Horizontal 80° nach
außen und 45° nach innen. |
Pos.
4 – Hintere Umrißleuchte:
Anzahl:
|
2 |
Farbe: |
rot |
Gefordert
für: |
Fahrzeuge
>
2,1 m Breite |
Zulässig
für: |
Fahrzeuge
>
1,8 bis 2,1 m Breite |
Anbauhöhe:
|
so
hoch wie möglich |
Anbaubreite:
|
so
weit wie möglich nach außen, jedoch mind. 200 mm von
der Schlußleuchte
entfernt. |
Geometrische
Sichtbarkeit: |
Horizontal
80°
nach außen, Vertikal 5° über und 20°
unter der Horizontalen |
Sonstige
Vorschriften: |
die
nach vorne
(weiß) und die nach hinten (rot) wirkenden Leuchten
dürfen in einer
Leuchte vereinigt sein. |
Pos.
5 – Schlußleuchten:
Anzahl: |
2 |
Farbe:
|
rot |
Anbauhöhe: |
mind.
350 mm, max.
1500 mm (Ausnahme 2100 mm) |
Anbaubreite: |
max.
400 mm von
außen, mind. 600 mm zwischen beiden
Schlußleuchten. Jedoch
mind. 400 mm bei Fahrzeugbreiten von < 1300 mm. |
Geometrische
Sichtbarkeit: |
Horizontal
45°
innen bis 80° außen.
Vertikal +/- 15°, jedoch bei Anbauhöhe
< 750 mm 5° nach unten. |
Hinterer
(Dreieck) Rückstrahler:
Anzahl: |
2 |
Farbe: |
rot |
Form: |
dreieckig |
Anbauhöhe: |
mind.
250 mm, max.
900 mm (Ausnahme 1500 mm) |
Anbaubreite: |
max.
400 mm von
außen, mind. 600 mm zwischen beiden Rückstrahlern,
jedoch mind. 400 mm
bei Fahrzeugbreiten < 1300 mm. |
Geometrische
Sichtbarkeit: |
Horizontal
+/- 30°, Vertikal +/- 15°, jedoch bei
Anbauhöhe < 750 mm 5° nach
unten.
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Hinweis:
|
Der
Anbau einer Heckleuchte mit integriertem rechteckigem
Rückstrahler ist
an Anhängern zulässig. |
Bremsleuchte:
Anzahl: |
2 |
Farbe: |
rot |
Form: |
dreieckig |
Anbauhöhe: |
mind.
350 mm, max.
1500 mm (Ausnahme 2100 mm) |
Anbaubreite: |
min.
600 mm; kann
auf 400 mm veringert werden bei Fahrzeugbreite < 1300 mm |
Geometrische
Sichtbarkeit: |
Vertikal
15° (darf auf 5° verringert werden wenn
Anbauhöhe der Leuchte <
750 mm beträgt.
Horizontal 45° nach außen und nach innen.
|
Hinweis:
|
Der
Anbau einer Heckleuchte mit integriertem rechteckigem
Rückstrahler ist
an Anhängern zulässig. |
Nebelschlußleuchte:
Anzahl: |
1 oder
2 |
Farbe: |
rot |
Anbauhöhe: |
mind.
250 mm, max.
1000 mm. |
Anbaubreite: |
max.
keine
Vorschrift, min. 100 mm von der Bremsleuchte entfernt. |
Anbauvorschriften: |
Falls nur
1 Stk. NSL angebaut – links von der Mitte bei
Rechtsverkehr
(rechts von der Mitte bei Linksverkehr)
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Geometrische
Sichtbarkeit: |
Vertikal
5° nach
oben und unten, Horizontal 25° nach außen und innen. |
Rückfahrscheinwerfer
(zulässig):
Anzahl: |
1 oder
2 |
Farbe: |
weiß |
Anbauhöhe: |
mind.
250 mm, max.
1200 mm. |
Anbaubreite: |
keine
besonderen
Vorschriften |
Anbauvorschriften: |
Falls nur
1 Stk. RFL angebaut – links von der Mitte bei
Rechtsverkehr
(rechts von der Mitte bei Linksverkehr)
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Geometrische
Sichtbarkeit: |
Leuchte
muß so geneigt sein, daß sie nicht mehr als 10m der
Fahrbahn nach
hinten ausleuchtet. Bei 1 Stk. Leuchte: Horizontal 45° nach
außen und
innen.
Bei 2 Stk. Leuchten: Horizontal 30° nach innen und
45° nach außen. Vertikal generell 15° nach
oben und 5° nach unten
|
Hintere
Blinkleuchte:
Anzahl: |
2 |
Farbe: |
gelb |
Anbauhöhe: |
mind.
350 mm, max.
1500 mm (Ausnahme: 2100 mm) |
Anbaubreite: |
kann
auf 400 mm
verringert werden bei Fahrzeugbreite < 1300 mm |
Geometrische
Sichtbarkeit: |
Horizontal
45° nach innen und 80° nach außen, Vertikal
15° nach oben und unten
(nach unten kann auf 5° verringert werden, wenn
Anbauhöhe < 750
mm beträgt)
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Pos.
6 – Kennzeichenleuchte:
Anzahl: |
1 oder
2 |
Farbe: |
weiß |
Anbau: |
Anbau:
Mitte oder
links bei Rechtsverkehr (rechts bei Linksverkehr) |
Pos.
7 – 3.Bremsleuchte (zulässig):
Anzahl: |
1 |
Farbe: |
rot |
Vorhandensein: |
Kategorie
S3 (Zusatzbremsleuchte) für Fz. Klasse M1 vorgeschrieben,
sonst
zulässig.
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Anbauhöhe: |
mind.
850 mm
symmetrisch zur Mitte. |
Geometrische
Sichtbarkeit: |
Vertikal
10° nach oben, 5° nach unten.
Horizontal 10° nach rechts und
links.
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Pos.
8 – Seitlicher Rückstrahler:
Anzahl: |
auf
beiden Fz.
Seiten (s. Längenanbau) |
Farbe: |
gelb |
Anbauhöhe: |
mind.
250 mm, max.
900 mm (Ausnahme: 1500 mm) |
Längenanbau: |
max. 3 m
von vorne (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen
den einzelnen Leuchten (Ausnahme: 4 m)
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Geometrische
Sichtbarkeit: |
Vertikal
10° nach oben und unten (nach unten kann auf 5°
verringert werden, wenn
Anbauhöhe < 750 mm ist. Horizontal 45° nach
vorne und nach
hinten.
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Sonstige
Anforderungen: |
Seitliche
Rückstrahler und Seitenmarkierungsleuchten dürfen in
einem Gehäuse
vereint sein.
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Pos.
8 – Seitenmarkierungsleuchte:
Gefordert
für: |
Fahrzeuge
mit
einer Gesamtlänge > 6 m |
Anzahl: |
auf
beiden Fz.
Seiten (s. Längenanbau) |
Farbe: |
gelb,
in
Kombination mit Fahrzeugheckleuchte auch rot möglich. |
Anbauhöhe: |
mind. 350
mm, max. 1500 mm (Ausnahme: 2100 mm)
|
Längenanbau: |
max. 3 m
von vorne (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen
den einzelnen Leuchten (Ausnahme: 4 m)
|
Geometrische
Sichtbarkeit: |
Vertikal
10° nach oben und unten
(nach unten kann auf 5° verringert
werden, wenn Anbauhöhe < 750 mm ist).
Horizontal 45°
nach vorne und nach hinten.
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Sonstige
Anforderungen: |
Seitliche
Rückstrahler und Seitenmarkierungsleuchten dürfen in
einem Gehäuse
vereint sein.
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